Berufstätige Ehepaare können ab 2010 neues Verfahren für Lohnsteuerabzug nutzen
Medieninformation Finanzministerium:
Erfurt/TFM. Für berufstätige Ehepaare gibt es ab dem Jahr 2010 die Möglichkeit ein neues Verfahren für den Lohnsteuerabzug zu nutzen. Der Vorteil des sogenannten Faktorverfahrens ist, dass bei jedem Ehepartner Steuerentlastungen wie beispielsweise der Grundfreibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Somit verfügen diese berufstätigen Paare bereits während des Jahres über mehr Geld und müssen nicht erst auf den Steuerbescheid warten.
Statt die Steuerklasse III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können die Ehepaare im Rahmen des neuen Verfahrens auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen.
Zur Teilnahme an diesem neuen Verfahren müssen interessierte Ehepaare die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarte 2010 beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Neben der Berücksichtigung von steuerentlastenden Vorschriften wie beispielsweise dem Grundfreibetrag wird mit dem Faktor auch die günstige Wirkung des Ehegattensplittings beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bisher häufig bei der Kombination III/V aufgetreten sind.
Ob sich das Verfahren für den einzelnen lohnt, lässt sich im Internet nachrechnen. Das Bundesministerium der Finanzen bietet eine Online-Berechnungsmöglichkeit, die die Auswirkungen der jeweiligen Steuerklassenkombinationen als auch die Anwendung des neuen Faktorverfahrens sichtbar macht.
Zum Online-Rechner
www.abgabenrechner.de/
http://www.thueringen.de