IKK-Tipps zu Ferienjobs

Erfurt, 10. Juni 2010

Geld verdienen, Erfahrungen sammeln

Handygebühren, Klamotten und CDs - Dinge, die für jeden Jugendlichen ganz schön ins Geld gehen können. Ferienjobs bieten hier eine gute Chance, das Taschengeld aufzubessern. Auch Jugendliche aus Haushalten, die im Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld stehen, können sich dank einer Gesetzesänderung seit dem 1. Juni 2010 mit einem Ferienjob eigene kleine Wünsche selbst finanzieren. Mit der neuen Verordnung werden Einnahmen von Schülern nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld angerechnet.
Für einen Ferienjob muss man mindestens 15 Jahre alt sein. Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen Jugendliche in den Schulferien für maximal vier Wochen (20 Arbeitstage) beschäftigt werden. „Mit der zeitlichen Begrenzung auf die Schulferien soll sichergestellt werden, dass schulische Belange nicht beeinträchtigt werden und die Ferien ihren Erholungscharakter nicht einbüßen“, informiert die IKK classic. 13- und 14-jährigen Schülern ist es unter Umständen erlaubt, leichte Tätigkeiten zu übernehmen – allerdings nur für maximal zwei Stunden am Tag.
Klar geregelt sind auch die Pausen: Diese müssen mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden und 60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6 Stunden betragen. „Zudem sind die Jugendlichen während eines Ferienjobs über den Betrieb unfallversichert.
Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) fallen jedoch nicht an“, erklärt die IKK classic. Ausnahme: Wird der Ferienjob zur Überbrückung der Zeit bis zum Lehrbeginn genutzt, sind die Schüler vom Arbeitgeber bereits wie Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden.

Fragen beantworten die Jugendberater der IKK classic unter der kostenlosen Servicehotline
0800 455 8888. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ikk-classic.de.

Hauptverwaltung Erfurt
Pressereferentin
Jana Maria Müller